Die NIS2-Umsetzung erhöht die Anforderungen an Sichtbarkeit, Schwachstellenmanagement und risikobasierte Sicherheitsmaßnahmen. AssetPatrol unterstützt Sie bei zentralen technischen Bausteinen der Umsetzung.
Die NIS2-Richtlinie wurde in Deutschland in nationales Recht überführt. Für viele Einrichtungen steigen damit die Anforderungen an technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen deutlich.
Im Zentrum stehen ein risikobasierter Ansatz, belastbare Prozesse, nachvollziehbare Dokumentation sowie definierte Melde- und Registrierungspflichten.
Für die technische Umsetzung sind insbesondere Transparenz über die eigene Infrastruktur, strukturiertes Schwachstellenmanagement und nachvollziehbare Priorisierung entscheidend.
18
Regulierte Sektoren
Zehntausende
Potenziell betroffene Einrichtungen
24h
Frühe Erstmeldung
6
Technische Kernbereiche (§ 30 BSIG)
Das Gesetz unterscheidet zwischen besonders wichtigen und wichtigen Einrichtungen. Die konkrete Einordnung sollte jedoch immer im Einzelfall geprüft werden.
Energie
Besonders wichtig
Verkehr & Logistik
Besonders wichtig
Gesundheitswesen
Besonders wichtig
Digitale Infrastruktur
Besonders wichtig
Finanzwesen
Besonders wichtig
Öffentliche Verwaltung
Besonders wichtig
Hersteller & Industrie
Wichtig
Post & Kurierdienste
Wichtig
Chemische Industrie
Wichtig
Lebensmittelbranche
Wichtig
Forschung & Bildung
Wichtig
Digitale Dienste
Wichtig
Wichtiger Hinweis zur Betroffenheit
Ob eine Einrichtung unter das BSIG fällt, hängt nicht nur von Mitarbeitendenzahl oder Umsatz ab. Ausschlaggebend sind insbesondere Sektor, Einrichtungsart und die gesetzlichen Größenkriterien. Eine belastbare Bewertung sollte deshalb immer im Einzelfall erfolgen.
NIS2 verlangt mehr als ein einzelnes Tool. Diese Bausteine sind jedoch für viele Einrichtungen zentral, um technische Risiken belastbar zu steuern und nachweisfähig zu arbeiten.
§ 30 BSIG
Ein belastbares Inventar von Systemen, Diensten, Schnittstellen und Abhängigkeiten ist eine zentrale Grundlage für risikobasierte Sicherheitsmaßnahmen. Ohne Sichtbarkeit fehlt die Basis für Priorisierung, Absicherung und Nachweisfähigkeit.
§ 30 BSIG
Bekannte Schwachstellen müssen systematisch identifiziert, bewertet, priorisiert und behandelt werden. Gefordert sind nachvollziehbare Prozesse statt rein reaktiver Einzelfallmaßnahmen.
§ 30 BSIG
Unternehmen müssen Risiken bewerten und geeignete sowie verhältnismäßige Maßnahmen nach dem Stand der Technik umsetzen. Entscheidungen und Reviews sollten dokumentierbar sein.
§ 32 und § 33 BSIG
Für erhebliche Sicherheitsvorfälle gelten definierte Meldeprozesse gegenüber dem BSI. Zusätzlich müssen betroffene Einrichtungen ihre Registrierungspflichten im BSI-Portal erfüllen.
§ 30 BSIG
Dazu gehören unter anderem Zugangskontrollen, Authentisierung, Netzwerkhärtung und angemessene Schutzmaßnahmen für kritische Systeme und Kommunikationswege.
§ 30 BSIG
Sicherheitsrisiken bei Dienstleistern, Softwarelieferanten und weiteren Dritten müssen in die eigene Risikosteuerung einbezogen und organisatorisch abgesichert werden.
AssetPatrol unterstützt zentrale technische Anforderungen rund um Transparenz, Schwachstellenmanagement und Priorisierung.
Asset Management
Vulnerability Management
Risk Management
Die wichtigsten Einordnungen zur NIS2-Umsetzung auf einen Blick.
Sie können Risiken nur steuern, wenn Sie Systeme, Dienste und Schwachstellen kennen. AssetPatrol hilft Ihnen, genau diese technische Grundlage aufzubauen.